| Die alliierten Mächte legen die von dem Deutschen Reich zu zahlenden Reparationszahlungen für die Zerstörungen während des Ersten Weltkriegs auf 226 Millarden Goldmark, zahlbar in 42 Jahresraten, fest. Vertreter des Deutschen Reichs sind an den Verhandlungen in Paris nicht beteiligt. Frankreich versucht, durch hohe Forderungen den unliebsamen Nachbarn dauerhaft zu schwächen. Das unterlegene Deutschland hatte sich am 28. Juni 1919 im Vertrag von Versailles zur Zahlung von Reparationen verpflichten müssen. |