| 1871 | Verfassung für das Reich |
Das am 18. Januar 1871 gegründete Deutsche Reich erhält nach der Zustimmung der Einzelstaaten eine Verfassung. Das Reich besteht demnach aus 22 Fürsten- und drei Stadtstaaten. Preußen kann mit seinen 17 Stimmen im Bundesrat (insgesamt 58 Stimmen) jedes Gesetz verhindern. |
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