| 1815 | Gründung des Deutschen Bundes |
In der Schlußakte des bis zum 9. Juni 1815 dauernden Wiener Kongresses wird eine Neuregelung der territorialen und politischen Verhältnisse für die deutschen Länder beschlossen: 35 selbständige Fürstentümer und vier freie Reichsstädte werden zum Deutschen Bund zusammengefaßt. Höchstes Entscheidungsgremium ist der ständige, unter österreichischer Leitung stehende Bundestag in Frankfurt am Main. |
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